Treppengeländer
An Geländern hält man sich fest, damit man nicht herunterfällt. Geländer finden sich an Treppen aber auch an Balkonen, Anlagestellen für Schiffe und Boote, Brücken, Hebebühnen und Aussichtsplattformen. Neben der Absturzsicherung haben Geländer den Zweck, Personen zu führen. Als Baustoffe für Geländer setzen Architekten unter anderem Holz, Glas, Messing, Stahl und Kunststoff ein.
In Deutschland werden die Geländerformen durch die Bauordnung, die Arbeitsstättenverordnung sowie die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (Berufsgenossenschaftliche Vorschriften) geregelt. Bei der Planung von Treppenländern müssen deshalb die entsprechenden gesetzlichen Normen beachtet werden.
Die Höhe des Geländers beeinflussen zum Beispiel Kriterien wie die potenzielle Absturzhöhe oder Fallhöhe. Die Fallhöhe darf Geländern in Deutschland zwischen 90 cm und 1,10 m liegen.
Geländeranfänger heißt der geschwungene Beginn des Handlaufs, der erste Tragpfosten. Bei historischen Treppenländern ist der Geländeranfänger künstlerisch gestaltet. Da gibt es zum Beispiel menschliche und tierische Figuren. In der heutigen Zeit sind Treppen eher schlichter gestaltet, deshalb fehlt wird hier oft auf den kostspieligen Geländeranfänger verzichtet.