Zusätzliche Treppen

Zusätzliche Treppen, die von den Bauordnungen der Bundesländer als nicht notwendige Treppen bezeichnet werden, haben einen geringeren Anspruch an die Konstruktion als notwendige Treppen. Nicht notwendige Treppen werden weder als Fluchtweg, noch als Hauptzugang zu Gebäuden und Geschossen eingesetzt. Bei zusätzlichen Treppen ist ein steileres Steigungsverhältnis über 45° erlaubt. Innerhalb von Wohnungen darf bei zusätzlichem Treppen die Laufbreite unter 80 cm bis zu 50 cm betragen.

Der Einsatzbereich ist in der DIN-Norm unter der Überschrift "Maßliche Anforderungen" geregelt. Weitergehende Regelungen und Hinweise stehen in den einzelnen Bauordnungen der Bundesländer (LBO).


Allgemein lassen sich notwendige Treppen so abgrenzen und unterscheiden:

  • Nicht notwendige Treppen sind Treppen, die innerhalb eines Wohngebäudes mit mindestens zwei Wohnungen eine Haupttreppe ergänzen.
  • Treppen, die innerhalb einer Wohnung liegen, die über eine Fluchttreppe erreicht werden kann.
  • Treppen, die in Büros oder Verkaufsräume neben einer als Fluchtweg dienenden Haupttreppe, als innenliegender Verbindungsweg nicht für die Öffentlichkeit genutzt werden.