Zusätzliche Treppen
Zusätzliche Treppen, die von den Bauordnungen der Bundesländer als nicht notwendige Treppen bezeichnet werden, haben einen geringeren Anspruch an die Konstruktion als notwendige Treppen. Nicht notwendige Treppen werden weder als Fluchtweg, noch als Hauptzugang zu Gebäuden und Geschossen eingesetzt. Bei zusätzlichen Treppen ist ein steileres Steigungsverhältnis über 45° erlaubt. Innerhalb von Wohnungen darf bei zusätzlichem Treppen die Laufbreite unter 80 cm bis zu 50 cm betragen.
Der Einsatzbereich ist in der DIN-Norm unter der Überschrift "Maßliche Anforderungen" geregelt. Weitergehende Regelungen und Hinweise stehen in den einzelnen Bauordnungen der Bundesländer (LBO).
Allgemein lassen sich notwendige Treppen so abgrenzen und unterscheiden: